FAQs

Begriffe

Die Angebotsfrist ist ein vom Vorstand der KION GROUP AG festzulegender, meist mehrwöchiger Zeitraum, in dem Sie als teilnahmeberechtigter Mitarbeiter im Rahmen von KEEP 2019 zu besonderen Konditionen KION Aktien erwerben können. Wichtig: Nur innerhalb dieses Zeitraums ist ein Erwerb von KION Aktien im Rahmen von KEEP 2019 möglich.

Mit der Annahmeerklärung erklären Sie Ihren verbindlichen Willen, die von Ihnen gewünschte Anzahl von Aktienpaketen der KION GROUP AG zu erwerben. Nach Zugang der Annahmeerklärung bei der KION GROUP AG oder der Deutschen Bank sind Sie zur Zahlung des entsprechenden Kaufpreises verpflichtet.

Ein Depot (auch Wertpapierdepot) ist ein spezielles Konto, über das Wertpapiergeschäfte (z.B. Käufe oder Verkäufe von Aktien) abgewickelt und in dem Wertpapiere verwahrt werden.

Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre (Anteilseigner) ausschüttet. Ob und in welcher Höhe die KION GROUP AG ihren Jahresgewinn verteilt, entscheidet die Hauptversammlung aller Aktionäre, die mindestens einmal jährlich stattfindet. Die Verteilung des Gewinns unter den Aktionären richtet sich nach der Anzahl der jeweils von diesen gehaltenen Aktien.

Die Haltefrist ist ein in den Programmbedingungen von KEEP 2019 festgelegter Zeitraum von drei Jahren. Die Haltefrist beginnt am ersten Tag der Angebotsfrist. Sie ist insbesondere für den Bezug von Bonus-Aktien von Bedeutung. Alle Aktien, die im Rahmen von KEEP 2019 gekauft werden, unterliegen dieser Haltefrist. Während der Haltefrist können Sie Ihre Aktien, sofern sie nicht im Rahmen des KEEP Starter Pakets erworben wurden, zwar grundsätzlich veräußern (unter Berücksichtigung der Kapitalmarkt-Compliance-Regeln). Bei einem Verkauf von Aktienpaketen oder einzelnen Aktien innerhalb der Haltefrist geht jedoch der Anspruch auf den möglichen Bezug einer Bonus-Aktie pro Aktienpaket verlo-ren. Nur volle Aktienpakete, d.h. drei KION Aktien, die Sie in Ihrem Depot bis zum Ablauf der Haltefrist unangetastet verwahrt haben, berechtigen zum Bezug von Bonus-Aktien.

Das KEEP Starter Paket ist eine Art Willkommensgeschenk für alle Mitarbeiter, die im Rahmen von KEEP 2019 erstmals an einem Aktienprogramm der KION GROUP AG teilnehmen (Erstteilnehmer). Als Erstteilnehmer erhalten Sie beim Erwerb von Aktienpaketen jeweils drei Aktien pro Paket, müssen jedoch nur zwei davon bezahlen. Der Gesamtwert der kostenfreien Aktien ist dabei auf 360 Euro limitiert.

Die Sperrfrist ist ein in den Programmbedingungen von KEEP 2019 festgelegter Zeitraum von drei Jahren. Die Sperrfrist gilt nur für Aktien, die im Rahmen des KEEP Starter Pakets vergünstigt erworben werden. Diese Aktien dürfen während der Sperrfrist zum Beispiel nicht veräußert, verpfändet oder transferiert werden. KION Aktien, die der Sperrfrist unterliegen, erhalten einen Sperrvermerk durch die Deutsche Bank, der im WebPortal klar erkennbar ist.

Das Starter Paket können Sie nur erwerben, wenn Sie im Rahmen von KEEP 2019 erstmalig an einem Aktienprogramm der KION GROUP AG teilnehmen.

Durch die Stimmberechtigung darf ein Aktionär (also auch ein Teilnehmer an KEEP 2019) auf der Hauptversammlung der KION GROUP AG bestimmten Vorhaben der Gesellschaft, die die Zukunft des Unternehmens beeinflussen, zustimmen oder diese ablehnen. Sein Einfluss hängt insbesondere von der Anzahl seiner KION Aktien ab.

Als Teilnehmer an KEEP 2019 erhalten Sie mit jeder KION Aktie, die Sie in Ihrem Depot halten, ein Stimmrecht auf der Hauptversammlung der KION GROUP AG.

Teilnahmeberechtigung und Teilnahme

Grundsätzlich sind Sie teilnahmeberechtigt, wenn Sie zum Zeitpunkt des Beginns der Angebotsfrist seit mindestens einem Jahr in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis mit einer an KEEP 2019 teilnehmenden Gesellschaft stehen.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitglieder des Vorstands der KION GROUP AG sowie die Mitglieder der Geschäftsführungen der Linde Material Handling GmbH und der STILL GmbH.

Ja. An KEEP 2019 dürfen alle Mitarbeiter teilnehmen, die sich zum Zeitpunkt des Beginns der Angebotsfrist seit mindestens einem Jahr in einem ununterbrochenen Arbeitsverhältnis mit einer der an KEEP 2019 teilnehmenden Gesellschaften befinden. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis bei Angebotsabgabe ruht. Mutterschutz, unbezahlter Urlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit stehen der Teilnahme an KEEP 2019 also nicht entgegen.

Nein. Die Annahmeerklärung zum Kauf von KION Aktien im Rahmen von KEEP 2019 kann nur einmal abgegeben werden. Die Anzahl der bestellten KION Aktienpakete kann nach Eingabe im WebPortal der Deutschen Bank nicht mehr verändert werden.

Um während der Angebotsfrist ein oder mehrere KION Aktienpakete im Rahmen von KEEP 2019 zu kaufen, müssen Sie sich zu Beginn der Angebotsfrist in einem Arbeitsverhältnis mit der KION GROUP AG oder einer an KEEP 2019 teilnehmenden Konzerngesellschaft befinden. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen, erwerben Sie durch Abgabe einer entsprechenden Annahmeerklärung auch dann die gewünschte Anzahl an Aktien und nehmen an KEEP 2019 teil, wenn Sie nach Beginn der Angebotsfrist kündigen. Der Anspruch auf das KEEP Starter Paket, das jeder teilnahmeberechtigte Mitarbeiter bei Erstteilnahme erhält, bleibt bestehen. Jedoch entfällt der Anspruch auf Bonus-Aktien, da das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Haltefrist beendet wird.

Abgesehen von der Bezahlung des Kaufpreises ist der Kauf von KION Aktien im Rahmen von KEEP 2019 für Sie kostenfrei.

Es können jedoch Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sein. Ein KEEP 2019 Steuerinformationsblatt mit Informationen zu möglichen steuerlichen Konsequenzen ist auf der KEEP Microsite (http://keep.kiongroup.com) oder bei Ihrer zuständigen Personalabteilung erhältlich.

Für den Verkauf der KION Aktien werden Transaktionskosten durch die Deutsche Bank erhoben. Die konkrete Höhe der Transaktionskosten kann den Partnership Banking Konditionen der Deutschen Bank entnommen werden. Diese finden sich z.B. in den Partnership Banking Antragsunterlagen. Bei einem Verkauf über das WebPortal wird vorab auf die Transaktionskosten hingewiesen.

Wichtig: Bei einem Verkauf der Aktien während der Haltefrist erlischt das Anrecht auf den Bezug von Bonus-Aktien.

Kauf und der Kaufabwicklung

Um Aktienpakete im Rahmen von KEEP 2019 zu erwerben, müssen Sie innerhalb der Angebotsfrist eine Annahmeerklärung gegenüber der KION GROUP AG abgeben. Hierfür wird eine Online-Plattform, das sogenannte WebPortal der Deutschen Bank, zur Verfügung gestellt. Über das WebPortal können Sie dann innerhalb der Angebotsfrist die gewünschte Anzahl an Aktienpaketen erwerben.

Wenn Sie keine laufenden Bezüge erhalten, kann die teilnehmende Gesellschaft, bei der Sie angestellt sind, auch eine andere Zahlungsweise akzeptieren. Auskunft erteilt in diesem Fall Ihre zuständige Personalabteilung.

Fragen zu Haltefrist und Bonus-Aktien

Sie können Ihre im Rahmen von KEEP 2019 erworbenen Aktienpakete grundsätzlich auch während der dreijährigen Haltefrist jederzeit wieder verkaufen (unter Berücksichtigung der Kapitalmarkt-Compliance-Regeln). Bei einem Verkauf der Aktienpakete während der Haltefrist entfällt jedoch der Anspruch auf den Bezug von Bonus-Aktien.

Eine Ausnahme gilt für KION Aktienpakete, die im Rahmen des KEEP Starter Pakets zu einem reduzierten Preis erworben wurden. Über diese dürfen Sie für einen Zeitraum von drei Jahren, beginnend mit dem ersten Tag der Angebotsfrist, nicht verfügen. Achtung: Die Verfügungssperre gilt für alle KION Aktien in der Aktienpakete, die im Rahmen des KEEP Starter Pakets erworben wurden, nicht nur für die geschenkten Aktien.

Nein. Von Ihrer Seite ist nichts weiter zu tun.

Bitte beachten Sie aber, dass Bonus-Aktien zumeist als geldwerter Vorteil angesehen werden und daher steuer- und ggf. sozialversicherungspflichtig sind.

Aktienverkauf

Im Rahmen von KEEP 2019 erworbene KION Aktien können grundsätzlich jederzeit in ein anderes Depot übertragen werden.

Wichtig: Übertragen Sie die Aktien während der dreijährigen Haltefrist auf ein anderes Depot, erlischt Ihr möglicher Anspruch auf den Bezug von Bonus-Aktien ebenso wie bei einem Verkauf.

Aktien, die im Rahmen des KEEP Starter Pakets erworben wurden, können nicht übertragen werden. Diese unterliegen einer dreijährigen Sperrfrist, während der sie nicht verkauft oder auf ein anderes Depot übertragen werden können.

Solange Sie bei einer an KEEP 2019 teilnehmendem Gesellschaft beschäftigt sind, können Sie Ihre im Rahmen von KEEP 2019 erworbenen KION Aktien ausschließlich über das WebPortal verkaufen, sofern Sie diese nicht zuvor auf ein anderes Depot übertragen haben. Dabei müssen die Kapitalmarkt-Compliance-Regeln berücksichtigt werden.

Die Deutsche Bank sammelt die über das WebPortal eingehenden Verkaufsaufträge und führt sie täglich zu einer Sammelorder (sogenannte Blocktrades) zusammen. Über das Börsenhandelssystem XETRA werden die Aufträge unmittelbar zum bestmöglichen Preis zum Verkauf gegeben.

  • Die Erteilung von „Limitorders“ (die Anweisung, zu handeln, wenn ein bestimmter Preis erreicht wird) ist nicht möglich.
  • Der Verkauf im Rahmen einer Sammelorder kann im Vergleich zu einer Einzelorder zu einem besseren oder schlechteren Abrechnungskurs führen.
  • Für den Verkauf über das WebPortal werden die Aktien im Depot aus abwicklungstechnischen Gründen mit einer Verfügungssperre versehen.

Eine Veräußerung außerhalb des WebPortals ist erst möglich, wenn Sie nicht mehr in einem Arbeits-verhältnis zu einer an KEEP 2019 teilnehmenden Gesellschaft stehen oder die im Rahmen von KEEP 2019 erworbenen Aktien auf ein anderes Depot übertragen haben.

Während der Sperrfrist ist eine Veräußerung von im Rahmen des KEEP Starter Pakets erworbenen KION Aktien nicht möglich.

Während der Haltefrist führt ein Verkauf zu einem Verlust des Anspruchs auf die Bonus-Aktien.

Alle weiteren Details zum Verkauf der KION Aktien (z.B. die Durchführungsbedingungen und die Annahmezeit) finden Sie im WebPortal.

Für den Verkauf oder die Übertragung der KION Aktien gelten die Partnership Banking Konditionen der Deutschen Bank. Im Übrigen gelten die Preise und Preisbestandteile des aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisses. Beispielsweise fallen folgende Transaktionspreise für den Verkauf von Aktien an:

  • 0,5 % Provision vom Kurswert zzgl. weiterer Provisionen für die Deutsche Bank bei der börslichen Orderausführung (Börsenplatzentgelt),
  • ein Mindestpreis von 14,99 Euro für eine Transaktion und
  • die Weiterbelastung fremder Kosten und Auslagen in gleicher Höhe durch die Deutsche Bank an den Programmteilnehmer als Kunden.

Deutsche Bank WebPortal

  • Wenn Sie zum ersten Mal zur Teilnahme an einem Aktienprogramm der KION GROUP AG berechtigt sind, erhalten Sie die Daten für den Login rechtzeitig per Post.
  • Wenn Sie bereits in einem der Vorjahre teilnahmeberechtigt waren, haben Sie Ihre Login-Daten bereits erhalten.

Hilfestellung bei Problemen mit den Login-Daten erteilt die Deutsche Bank – telefonisch unter der Hotline +49 69 910 100 14 oder per E-Mail an .

Über das WebPortal können Sie jederzeit ein neues Passwort anfordern. Der „User-Name“ entspricht der E-Mail-Adresse. Ist die dienstliche E-Mail-Adresse im WebPortal in der Form „KGX(Zahl)@kiongroup.com“ hinterlegt, handelt es sich um eine Dummy-E-Mail-Adresse. Über diese können keine E-Mails empfangen werden. Um dennoch eine Bestätigung über die Aktienbestellung oder die Möglichkeit zur Passwortänderung über eine E-Mail zu erhalten, müssen Sie im WebPortal eine private E-Mail-Adresse eintragen.

Bank, Konto und Depot

Die KION GROUP AG hat die Deutsche Bank mit der Administration von KEEP 2019 betraut. Dementsprechend sehen die Programmbedingungen vor, dass Sie als Teilnehmer nur dann Bonus-Aktien beziehen können, wenn Sie Ihre KION Aktien während der Haltefrist im Depot bei der Deutschen Bank halten.

Nein, ein Depot bei einer anderen Bank kann nicht für die Teilnahme an KEEP 2019 genutzt werden.

Bei einer Übertragung der Aktien auf ein anderes Depot während der Haltefrist verfällt der Anspruch auf den Bezug von Bonus-Aktien.

Die besonderen Vorzugskonditionen für Konto und Depot bei der Deutschen Bank gelten für die Mitarbeiter der KION Group. Sollten Sie aus Ihrem Anstellungsvertrag mit der KION GROUP AG oder einer der an KEEP 2019 teilnehmenden Konzerngesellschaften ausscheiden, gelten ab dem Zeitpunkt Ihres Ausscheidens aus dem Anstellungsverhältnis die üblichen Preise und Preisbestandteile des aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnisses der Deutschen Bank. Konto- und Verwahrdepotführung werden damit nach derzeitigem Stand kostenpflichtig.

Aktionärsrechte

Als Aktionär haben Sie das Recht auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die damit verbundenen Rechte (insbesondere das Stimm- und Auskunftsrecht) sowie das Recht auf eine Dividende, sofern eine Dividendenzahlung beschlossen wird.

Sie erhalten als Aktionär vor der Hauptversammlung eine schriftliche Einladung an Ihre Postanschrift. Eine Teilnahme an der Hauptversammlung kann jedoch nur erfolgen, wenn dafür Urlaub beantragt und dieser genehmigt wurde.

Grundsätzlich berechtigt jede KION Aktie zum Bezug einer Dividende. Ob und in welcher Höhe die KION GROUP AG ihren Jahresgewinn als Dividenden an ihre Aktionäre verteilt, wird in der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung entschieden. Sollte eine Dividende ausgezahlt werden, wird diese auf Ihr Konto bei der Deutschen Bank überwiesen.

Weitere Informationen

Fragen zu KEEP 2019 beantwortet Ihre zuständige Personalabteilung. Die Ansprechpartner finden Sie auf der KEEP Microsite unter http://keep.kiongroup.com/en/KEEP-DE/Service/Kontakt/.

Sie können Ihre Fragen auch per E-Mail an stellen.

Aktuelle Informationen zu KEEP 2019 finden Sie auf der KEEP Microsite (http://keep.kiongroup.com) und im WebPortal unter dem Menüpunkt „Informationen und Dokumente“.

Fragen zum WebPortal beantwortet die Deutsche Bank telefonisch unter der Hotline +49 69 910 100 14 oder per E-Mail unter . Für Fragen zum Konto und Depot stehen zudem die Deutsche Bank Berater als persönliche Ansprechpartner zur Verfügung.

Unter www.kiongroup.com/investoren finden Sie sämtliche Informationen rund um die KION GROUP AG und die KION Aktie.

Haben Sie keine Informationen zu KEEP 2019 erhalten, kann dies unterschiedliche Gründe haben, z. B.:

  • Sie sind nicht zur Teilnahme an KEEP 2019 berechtigt.
  • Ihre E-Mail-Adresse und/oder Privatanschrift wurde nicht vollständig oder korrekt an die KION GROUP AG übermittelt. In diesem Fall sollten Sie sicherstellen, dass dem Arbeitgeber Ihre aktuelle und vollständige Postanschrift bekannt ist.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Personalabteilung.

Die Deutsche Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Hierdurch sind alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind, gesichert. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2019 20 %, bis zum 31. Dezember 2024 15 % und ab dem 1. Januar 2025 8,75 % des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Die jeweilige Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter https://bankenverband.de abgefragt werden. Nicht geschützt sind Verbindlichkeiten, über die die Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie z.B. Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

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